


Wegrationalisierter Arbeitsplatz durch Krankheit
Der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers, der längere Zeit krank war, darf wegrationalisiert werden. Ein Niederlassungsleiter eines Verlagsunternehmens war ein Jahr lang krank geschrieben. Nach seiner Rückkehr in den Verlag erhielt er eine betriebsbedingte Kündigung. Während seiner Abwesenheit hatte die Firma sein Fehlen zum Anlass genommen, eine größere Umorganisation des Verlags vorzunehmen. Dabei war ein Abteilungsleiterposten weggefallen. Da auch kein gleichwertiger Ersatzarbeitsplatz zur Verfügung stand, wurde die Kündigung ausgesprochen. Die Umorganisation des Betriebs war im Rahmen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit nachvollziehbar und zulässig. Die Kündigung wurde deshalb wirksam ausgesprochen.
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eingetragen am 24.09.2005
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Quelle: Ratgeber Recht
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